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Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

mit dem Landesrecht Sachsen-Anhalt stellt Sachsen-Anhalt interessierten Nutzern des Landesportals Sachsen-Anhalt geltende Gesetze und Verordnung zur Recherche bereit. Dieser kostenlose Dienst des Landes Sachsen-Anhalt soll Sie aktiv bei Klärung rechtlicher Fragen und in der Kommunikation mit den Behörden unterstützen. Sie haben Zugriff auf die konsolidierten Fassungen

  • aller geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen des Landes Sachsen-Anhalt und
  • aller geltenden Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt soweit sie in den Amtsblättern veröffentlicht worden sind.

Wir bieten Ihnen eine intuitive Recherche sowie vielfältige Suchfunktionen. Die intelligente Schnellsuche erkennt die eingegebenen Suchbegriffe automatisch. Unter Tipps und Tricks erfahren Sie mehr zur Suche. Dieser Dienst wird mit unseren Partnern stetig um weitere landesrechtliche Regelungen ausgebaut. Die hier angebotenen Rechtsinformationen sind zusätzlich über den Zuständig-keitsfinder Sachsen-Anhalt über Verlinkungen erreichbar. Ziel ist es, solche Verknüpfung der Rechtsinformation mit anderen Fachanwendungen zu realisieren.


Neu: RSS-Angebot

Mit dem RSS-Angebot empfangen Sie automatisch und kostenlos Hinweise zu neuen und geänderten Gesetzen/Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt. Um einen Feed zu abonnieren, klicken Sie auf das RSS-Symbol in der Navigationsleiste bzw. Adresszeile Ihres Browsers. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe, wo ebenfalls zwei Links vorhanden sind, um die RSS-Feeds zu abonnieren.

Neu: PDF-Ausgabe

In der Dokumentansicht von Gesetzen/Verordnungen und Verwaltungsvorschriften steht Ihnen ab sofort PDF als zusätzliches Ausgabeformat zur Verfügung. Das PDF-Dokument können Sie einfach ausdrucken, abspeichern oder per EMail versenden.

Hinweis:

Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt und die juris GmbH nehmen keine Beratung zur Interpretation oder Verwendung der in diesem Dienst verfügbaren Informationen vor. Es erfolgt keine Rechtsberatung. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.

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